Energiekostenpauschale
Die Energiekostenpauschale wurde von der Bundesregierung eingeführt, um Unternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten zu unterstützen. Es handelt sich um eine Pauschalförderung in der Höhe von 167,50 Euro bis 2.685 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz im Jahr 2023.
Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist vom 20.06.2024 bis zum 08.08.2024 über das Unternehmensserviceportal (USP) möglich. Förderungsberechtigt sind alle Unternehmen, die im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von mindestens 10.000 Euro und höchstens 400.000 Euro erzielten und eine Betriebsstätte in Österreich haben.
Weitere Voraussetzungen für die Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP sind:
- Eine gültige ID Austria
- Eine Registrierung Ihres Unternehmens im USP
- Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts “Förderung beantragen” für das Service “Energiekostenpauschale für Unternehmen” durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator Ihres Unternehmens
- Eine korrekte Klassifikation Ihres Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)
Vom Antrag ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbRs), Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- und Versicherungswesen (ausgenommen ÖNACE-Codes 66220 und 66190), Immobilienwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.